Mit Präsidialverfügung vom 23. September 2003 wurde der Beschwerde superprovisorisch die aufschiebende Wirkung erteilt. D. Mit Schreiben vom 24. September 2003 reichte die Beschwerdeführerin der BRK eine Bestätigung der Y. AG ein, wonach letztere nach wie vor bereit sei, zusammen mit der Beschwerdeführerin den Auftrag zu den im Angebot der Bietergemeinschaft offerierten Bedingungen zu erfüllen. E. Die Z. (nachfolgend Beschwerdegegnerin) hat mit Eingabe vom 27. Oktober 2003 zur Beschwerde Stellung genommen. Sie verlangt deren baldige Abweisung in allen Punkten. F.