{"Signatur": "CH_VB_017", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2003-12-12", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_017_JAAC-68-65--_2003-12-12.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150006605.pdf?ID=150006605", "Checksum": "e01356b4768e89603e12b443afa9c3c5"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 68.65 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 12.12.2003 JAAC 68.65 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006 12.12.2003 JAAC 68.65 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici 12.12.2003 JAAC 68.65 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:22:24", "Checksum": "e7da20def8ed4ec924e1566c424250d1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 12.12.2003 JAAC 68.65 \r\n\nZusammenfassung des Sachverhalts:\nA. Eine aus den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und der\nSchweizerischen Post bestehende Beschaffungsgemeinschaft schrieb im\nSchweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) einen kombinierten Lieferauftrag\nfür die Beschaffung von Fahrausweis-Ausgabegeräten und zugehöriger\nBackend-Systeme unter Verwendung einer standardisierten Datenschnittstelle\nöffentlich aus. Als Verfahrensart wurde das selektive Verfahren gewählt.\nZur Wahrung der Effizienz des Verfahrens wurde in der Ausschreibung die\nAnzahl der zum Angebot eingeladenen Bewerber auf drei bis maximal sechs\nbeschränkt.\nInnert Frist gingen zwölf Anträge auf Teilnahme ein, worunter jener\nder Bietergemeinschaft A. AG/S. AG, unter Federführung ersterer. (…)\nDie Beurteilungen der Bewerbungsunterlagen ergaben, dass alle zwölf\nAntragsteller grundsätzlich geeignet gewesen wären, zur zweiten Stufe im\nVergabeverfahren zugelassen zu werden. Entsprechend ihrem Vorbehalt mit\nBezug auf die Beschränkung der Anzahl der zum Angebot einzuladenden\nBewerber hielt die Beschaffungsgemeinschaft aber daran fest, nur die\nmaximal sechs bestbewerteten Anbieter zu präqualifizieren. (…) Je mit\nVerfügung vom 8. September 2003 wurde den zwölf Antragstellern das\nErgebnis der Eignungsprüfung sowie die Namen der präqualifizierten\nAnbieter mitgeteilt.\nB. Die A. AG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) erhebt mit Eingabe vom\n28. September 2003 bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das\nöffentliche Beschaffungswesen (BRK, Rekurskommission) Beschwerde gegen\ndiesen Präqualifikationsentscheid. (…) Sie macht unter anderem geltend, das\nEignungskriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sei nicht richtig\nbewertet worden. Die Bietergemeinschaft müsse somit als Anbieter zwingend\nzugelassen werden.\nC. Mit innert erstreckter Frist eingereichter Vernehmlassung vom\n18. November 2003 beantragt die Beschaffungsgemeinschaft, es sei auf die\nBeschwerde nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen.\nD. Der Präsident der BRK fordert die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom\n19. November 2003 auf, innert einer Frist von zehn Tagen eine Erklärung der\nS. AG nachzureichen, wonach diese nach wie vor bereit wäre, zusammen mit\nder Beschwerdeführerin als Bietergemeinschaft auch in der Angebotsphase\nteilzunehmen. Mit Fax vom 28. November 2003 an die BRK bestätigt die\nS. AG, dass sie weiterhin Mitglied der Bietergemeinschaft sei. Mit Eingabe\nvom gleichen Tag macht die Beschwerdeführerin von der durch die\nRekurskommission eingeräumten Möglichkeit, eine öffentliche Verhandlung\nzu verlangen, fristgerecht Gebrauch. (…)\nE. Die öffentliche Verhandlung findet am 12. Dezember 2003 statt. Den\nParteien wird ein am 11. Dezember 2003 bei der BRK zugegangenes Fax der\nS. AG verteilt, in welcher diese zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit\n\n"}