Der Vergabestelle kann insofern ihrerseits kein widersprüchliches Verhalten vorgeworfen werden. Im Übrigen haben Anzeigen und Abmahnungen durch den Anbieter an die Vergabestelle gemäss 4 deren allgemeinen Bedingungen (vgl. Art. 25) schriftlich zu erfolgen, weshalb auch insoweit ein ausdrücklicher schriftlicher Widerruf des fraglichen Vorbehalts durch die Beschwerdeführerin notwendig gewesen wäre. 4. (…) 5 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali