Nach entsprechender Aufforderung der Vergabestelle vom 4. Juli 2003 legte auch die X AG am 7. Juli 2003 ein Abgebot in Höhe von Fr. 39’329.15 (inklusive Skontoabzug von Fr. 1’923.75) ein. Am 24. Juli 2003 erteilte die Vergabestelle den Zuschlag für die Metallbauarbeiten gemäss BKP 272 an die Y AG. Der Zuschlag wurde im SHAB veröffentlicht unter Angabe einer Preisspanne von Fr. 40’163.- bis Fr. 49’928.-. B. Gegen diese Zuschlagsverfügung erhebt die X AG (Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 9. August 2003 (Poststempel: 11. August 2003) bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK; Rekurskommission) Beschwerde.