Die Beschwerdeführerin hat an ihrem in der Eingabe vom 13. Februar 2004 - unter Vorbehalt des Rückzugs - gestellten Begehren um Durchführung einer parteiöffentlichen Verhandlung (im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK) mit Schreiben vom 6. April 2004 ausdrücklich festgehalten. h. (…) 2. Das BBL spricht der Beschwerdeführerin in der Duplik neu die für das vorliegende Vergabeverfahren erforderliche Eignung ab, da bei der Offerteinreichung am 2. Mai 2003 ein grosser Teil der Funktionalitäten der von ihr offerierten Lösung nicht zur Verfügung gestanden hätten. Zudem