4 Sitzung vom 29. April 2004 wurde in den Schlussvorträgen nach erfolgter Parteibefragung und Abschluss des Instruktionsverfahrens an den jeweiligen Anträgen festgehalten. G. Mit Zwischenentscheid vom 29. April 2004 wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. Aus den Erwägungen: 1.a.-e. (…) f. In der Duplik stellt das BBL den Antrag, die Replik der Beschwerdeführerin vom 27. Februar 2004 sei aus den Akten zu weisen.