Am 13. Oktober 2003 erteilte das BBL den Zuschlag an die Z. Der Zuschlag wurde im SHAB vom (…) veröffentlicht. B. Mit Eingabe vom 24. Dezember 2003 erhob die X. (nachfolgend Beschwerdeführerin) gegen die Zuschlagsverfügung des BBL Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (nachfolgend Rekurskommission, BRK). Neben dem Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung stellte die Beschwerdeführerin die materiellen Anträge, der Zuschlagsentscheid des BBL vom 13. Oktober 2003 sei aufzuheben und das BBL sei anzuweisen, den Auftrag für den Ersatz der Finanzanwendung der Beschwerdeführerin zu erteilen.