Öffentliche Beschaffung im offenen Vergabeverfahren. Einsicht in den Evaluationsbericht. Gleichbehandlungsgebot im Rahmen der Eignungsprüfung. Gewichtung des Zuschlagskriteriums Preis und Preisbewertungsmethode. Wirtschaftlich günstigstes Angebot. Art. 1 Abs. 1 Bst. c und Art. 1 Abs. 2, Art. 11 Bst. a, Art. 21 Abs. 1 BoeB. Art. 27 Abs. 1 VwVG. - Vom Akteneinsichtsrecht ausgenommen bleiben einzig jene Akten, bezüglich deren ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse vorliegt. Im vorliegenden Fall muss der Beschwerdeführerin die Einsichtnahme in den Evaluationsbericht gewährt werden (E. 1f).