In die Vorbereitung der Ausschreibung wurden auch Branchenvertreter einbezogen (Vernehmlassung, S. 3). Die X. hat zudem bereits das Primärsystem (Rohbau und Gebäudehülle) nach dem neuen Ausschreibungsverfahren vergeben und dort damit offensichtlich zufriedenstellende Ergebnisse erzielt. Dass bei der nachfolgenden Ausschreibung des Sekundärsystems nur sehr wenige gültige Angebote eingereicht würden, war für die Vergabebehörde nicht vorhersehbar. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hat einen wichtigen Grund zum Abbruch des Verfahrens darin gesehen, dass in einem Einladungsverfahren, in welchem fünf Anbieter zur Offertstellung eingeladen worden waren,