Die Vergabestelle sieht den Grund für die geringe Zahl von Angeboten in der neuartigen Art und Weise der Ausschreibung, die nicht nach Arbeitsgattungen, sondern nach Werkgruppen erfolgt ist (Vernehmlassung, S. 3, 8). Die Überlegung, dass das vorliegend gewählte neuartige und ungewohnte Ausschreibungskonzept mit der Arbeitsvergabe an arbeitsgattungsübergreifende Werkgruppen verschiedene Unternehmer davon abgehalten hat, ein Angebot einzureichen, ist ohne weiteres nachvollziehbar. Die Zusammensetzung des Leistungspakets, aber auch der einzelnen Lose setzte einen Zusammenschluss zu branchenübergreifenden Arbeitsgemeinschaften praktisch voraus (sofern nicht eine GU-Offerte eingereicht wird).