Angebote nach Arbeitsgattungen hingegen waren mit den Ausschreibungsbedingungen unvereinbar und wurden nicht berücksichtigt. Bereits die publizierte Ausschreibung enthält eine Schätzung der zu erwartenden Kosten (in Mio. Franken), die sich in Bezug auf das hier relevante Leistungspaket Nr. 08 folgendermassen darstellt (die Zahlen beruhen auf einem Kostenvoranschlag der beteiligten Architekten vom November 2001):