des Verfahrensabbruchs in Bezug auf das Leistungspaket Nr. 08 bzw. die davon umfassten Lose 1-4, beschränkt auf das Teilprojekt CAB/CNB. In diesem Umfang ist auf die im Übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde (Art. 30 BoeB in Verbindung mit Art. 51 ff. VwVG) einzutreten. Soweit die Beschwerdeführerin darüber hinausgehend (also insbesondere auch für die anderen Leistungspakete und die beiden mitausgeschriebenen