So schliesst der von ihr zum Beweis offerierte Auszug «Track & Trace» vom 26. November 2002, der offenbar mit Bezug auf das Aufgabedatum der Sendung allein auf den Poststempel abstellt, nicht aus, dass die dadurch geschaffene Vermutung verspäteter Postaufgabe durch andere taugliche Beweismittel umgestossen werden kann. Ist den Beschwerdeführerinnen aber mit der Bestätigung des zuständigen Posthalters vom 16. Dezember 2002 der Beweis gelungen, dass sie ihre Offerte am Freitag, 22. November 2002, und damit rechtzeitig eingegeben haben, ist auch dem Einwand der Vergabestelle der Boden entzogen, mit der Zulassung der Offerte der Beschwerdeführerinnen würde