3 Offertenbehandlung und Zuschlag im öffentlichen Beschaffungswesen, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBl] 2000, S. 227). c. Im vorliegenden Fall ergibt sich aus dem Bestätigungsschreiben des Halters der Poststelle Z. vom 16. Dezember 2002 beweismässig ausreichend, dass die Postaufgabe der Offerte der Beschwerdeführerinnen nicht - gemäss Poststempel - am 23. November 2002, sondern bereits am Freitag, 22. November 2002 erfolgt ist.