der P. den Ausschluss vom Verfahren mit, da das Angebot nicht rechtzeitig eingegeben worden sei. B. Gegen diese Verfügung erhebt die P. (Beschwerdeführerinnen) mit Eingabe vom 20. Dezember 2002 bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (Rekurskommission, BRK) Beschwerde.