Ob Submissionen im Sektorenbereich Schienenverkehr durch öffentliche oder private (aufgrund ausschliesslicher Rechte tätiger) Auftraggeber durchgeführt werden, kann im Rahmen von Art. 8 Abs. 5 VwKV nicht massgebend sein (vgl. Evelyne Clerc, in: Pierre Tercier/Christian Bovet [Hrsg.], Droit de la concurrence, Genf/Basel/München 2002, N. 82 zu Art. 5 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über den Binnenmarkt (BGBM, SR 943.02). Dies führt zum Schluss, dass die BLS AlpTransit AG sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens als Organisation ausserhalb der Bundesverwaltung zu bezeichnen ist, die im Rahmen der Realisierung