39 VoeB ergibt, ist Sinn dieser Bestimmung allein, aber immerhin, dass solche Vergabeentscheide nicht mit Beschwerde angefochten werden können. Ob Submissionen im Sektorenbereich Schienenverkehr durch öffentliche oder private (aufgrund ausschliesslicher Rechte tätiger) Auftraggeber durchgeführt werden, kann im Rahmen von Art. 8 Abs. 5 VwKV nicht massgebend sein (vgl. Evelyne Clerc, in: Pierre Tercier/Christian Bovet [Hrsg.], Droit de la concurrence, Genf/Basel/München 2002, N. 82 zu Art. 5 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über den Binnenmarkt (BGBM, SR 943.02).