7 öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Dezember 1994, in Zeitschrift für Schweizerisches Recht [ZSR] 1995, Band I, S. 319). Das Inkrafttreten des Bilateralen Abkommens Schweiz-EG mit der Unterstellung der Betreiber von Eisenbahnanlagen hatte dann seinerseits zur Folge, dass die BLS AlpTransit AG fortan dem BoeB und nicht mehr bloss dem 3. Kapitel der VoeB untersteht. Damit ist neu auch ein bundesrechtlicher Rechtsschutz verbunden, indem der Rechtsmittelweg an die BRK offen steht (aufgrund von Art. 5 Bilaterales Abkommen Schweiz-EG;