dass die BLS AlpTransit AG nicht durch den Bund beherrscht wird. Die BRK weist im Übrigen darauf hin, dass die BLS AlpTransit AG schon vor dem Inkrafttreten des Bilateralen Abkommens Schweiz-EG eine Vergabebehörde des Bundes war, und zwar aufgrund des in der vorgängigen Vereinbarung zwischen dem Bund und der BLS (BBl 1994 III 1545 f.) enthaltenen offenen Verweises. Nach Art.