4 dieser Vereinbarung ist die BLS AlpTransit AG gegenüber dem Bund für die sorgfältige Projektierung und Erstellung der Lötschberg-Basisstrecke gemäss der Bestellung des Bundes sowie den effizienten Einsatz der zur Verfügung gestellten Finanzmittel verantwortlich (vgl. BBl 2000 5612). Zudem wird die unternehmerische Freiheit der Ersteller - trotz privatrechtlicher Organisation - durch die geringe Kapitalisierung, die verschiedenen Sondervorschriften des Bundes sowie der detaillierten NCW (Neat-Controlling-Weisung) des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingeschränkt.