Gemäss Art. 3 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund einerseits und der BLS AlpTransit AG andererseits verpflichtet sich diese, die Lötschberg-Basisstrecke gemäss der Bestellung des Bundes zu projektieren und zu erstellen. Nach Art. 4 dieser Vereinbarung ist die BLS AlpTransit AG gegenüber dem Bund für die sorgfältige Projektierung und Erstellung der Lötschberg-Basisstrecke gemäss der Bestellung des Bundes sowie den effizienten Einsatz der zur Verfügung gestellten Finanzmittel verantwortlich (vgl. BBl 2000 5612).