Der Bund ist verantwortlich für die Realisierung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT). Die entsprechenden Ziele werden in Art. 1 Alpentransit-Beschluss umschrieben. Gemäss Art. 13 Abs. 1 Alpentransit-Beschluss stellt der Bund im Rahmen seines Submissionsrechts für Planung, Projektierung und Bau den freien Wettbewerb für einzelne Teilstücke sicher. Auf Grund des Bundesbeschlusses vom 20. März 1998 (Art.