Sie widersetzt sich der Argumentation der BLS AlpTransit AG auf der ganzen Linie. Die BLS AlpTransit AG sei kein gewinnorientiertes Unternehmen der Privatwirtschaft, sondern Handlungsinstrument des Bundes zur Erfüllung des Auftrages gemäss dem Bundesbeschluss vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Beschluss, SR 742.104). Ein Zuschlag, der mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge