Die Situation der BLS AlpTransit AG unterscheide sich damit grundlegend von jener der Schweizerischen Bundesbahnen oder der Skyguide, denen eine Parteientschädigung versagt worden sei. Im Gegensatz zur BLS AlpTransit AG erfüllten diese beiden Gesellschaften (permanent) einen öffentlichen Auftrag. Von Bedeutung sei schliesslich, dass die BLS AlpTransit AG von der Bundesverwaltung selbst nicht als Bundesbehörde behandelt werde. So sei sie insbesondere gebührenpflichtig (z. B. bei Bezahlung einer Plangenehmigungsgebühr). Mit Bezug auf die BLS AlpTransit AG seien auch die Voraussetzungen der Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf Private nicht erfüllt.