Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgebracht, bei der BLS AlpTransit AG handle es sich um eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, deren Aktien zu 100% von der BLS Lötschbergbahn AG gehalten werden. Der Bund sei an der BLS AlpTransit AG derzeit überhaupt nicht beteiligt und dürfe dies gemäss Art. 5 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der BLS Lötschbergbahn AG (BBl 2000 5605) auch nie mehrheitlich sein. Die Situation der BLS AlpTransit AG unterscheide sich damit grundlegend von jener der Schweizerischen Bundesbahnen oder der Skyguide, denen eine Parteientschädigung versagt worden sei.