2 den Vertrag auch mit der Beschwerdeführerin als Teilnehmerin der Bietergemeinschaft abzuschliessen. Eventuell sei die Sache zum neuen Entscheid an die BLS AlpTransit AG zurückzuweisen. C. Mit Schreiben vom 13. August 2002 erklärt die Beschwerdeführerin den vorbehaltlosen Rückzug der Beschwerde. Im Zusammenhang mit der Kostenregelung bringt sie den Hinweis an, dass die Bietergemeinschaft Z. auf eine Anwaltskostenentschädigung verzichtet habe; zum Beweis dafür legt sie eine entsprechende Erklärung der Bietergemeinschaft Z. bei.