1 - Was unter Bundesbehörden und anderen Behörden, die als Parteien auftreten, zu verstehen ist, bestimmt sich nach Art. 1 Abs. 2 VwVG (E. 4b). - Die BLS AlpTransit AG ist keine Bundesbehörde, aber eine Organisation ausserhalb der Bundesverwaltung, die in Erfüllung ihr übertragener öffentlich-rechtlicher Aufgaben des Bundes verfügt. Sie ist eine dem Bundesrecht unterstellte Vergabebehörde und hat als solche keinen Anspruch auf Parteientschädigung (E. 4c).