Öffentliche Beschaffung im selektiven Verfahren. Eignungsnachweis. Frist für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme (Art. 19 Abs. 3 Bst. b VoeB). - Die Eignung der Anbieter wird im selektiven Verfahren vorab geprüft (so genannte Präqualifikation). Zweck der Eignungsprüfung (E. 2a). - Innert der Minimalfrist von 25 Tagen gemäss Art. 19 Abs. 3 Bst. b VoeB ist der Antrag auf Teilnahme einschliesslich der für die Eignungsnachweise verlangten Unterlagen vollständig einzureichen. Verspätet eingereichte Nachweise können nicht berücksichtigt werden (E. 2b).