Protokoll im Evaluationsbericht in einer Form festzuhalten gewesen, welche für einen aussenstehenden Dritten nachvollziehbar ist. Die diesbezüglichen Überlegungen der Vergabebehörde wären mit genauen Verweisen auf die massgeblichen Akten zu ergänzen gewesen. Vorliegend enthält indes auch der Evaluationsbericht keinerlei Ausführungen über die Prüfung der Zulässigkeit des Preisnachlasses, womit heute nicht feststeht, ob es sich dabei nicht allenfalls (zumindest teilweise) um ein im vorliegenden Verfahren unzulässiges Abgebot der Zuschlagsempfängerin gehandelt hat.