Kunden Bürokommunikation Schweiz)» der Fall. Denn die Firma und insbesondere auch die vom Anbieter vorzuweisenden Kunden im Bereich der Bürokommunikation Schweiz finden in den im strittigen Submissionsverfahren geltenden Zuschlagskriterien ihren direkten Niederschlag, indem eines dieser Zuschlagskriterien wie folgt lautet: «Firma (Qualität, Angebot, Referenzen)». Nun fragt es sich allerdings, was denn die Vergabebehörde im vorliegenden Zusammenhang hätte protokollieren müssen, da sowohl bezüglich Beschwerdeführerin wie auch bezüglich der Zuschlagsempfängerin deren anlässlich der Nachverhandlungssitzung verwendete Präsentationsunterlagen bei den Akten liegen.