26 VoeB für solche Verhandlungsführungen vorsieht, nicht vollständig ausschliessen. Umso strenger ist es mit der Einhaltung dieser Vorschriften zu halten, wenn nicht der Möglichkeit der Willkür während der Verhandlungen Tür und Tor geöffnet werden soll. Dies gilt umso mehr für hochkomplexe Submissionsverfahren wie dem vorliegenden. c. Die Protokollierungspflicht ist das von der Bundesgesetzgebung vorgesehene zentrale Mittel zur Gewährleistung der Transparenz und Gleichbehandlung der Anbieter im Rahmen von Verhandlungen. Gemäss Art.