vielmehr hatten die in die Nachverhandlungen einbezogenen Anbieter die Antworten auf die schriftlichen Fragen im Nachgang zur mündlichen Verhandlung schriftlich einzureichen. Allerdings wurden an der Sitzung zur Offerte mündlich «Zusatzfragen» gestellt, welche im Protokoll mit den Untertiteln «Zusatzfragen technischer Teil» und «Zusatzfragen kommerzieller Teil» erwähnt wurden. Die Protokolle der Nachverhandlungen ihrerseits sind insgesamt in einem teilweise schwer verständlichen «Telegrammstil» abgefasst. Die weiteren Punkte auf der in der Einladung zur Nachverhandlung wiedergegebenen Traktandenliste fanden ebenfalls nur teilweise Eingang in das Sitzungsprotokoll.