Die vorstehend erwähnten Fragen zur Offerte sind individuell auf den Einzelfall zugeschnitten und daher mit Bezug auf die am vorliegenden Verfahren beteiligten Anbieter auch nicht identisch. Ferner mussten die Anbieter diese Fragen nicht anlässlich der mündlichen Nachverhandlungssitzung beantworten, weshalb dieselben mit Ausnahme des blossen Hinweises auf die schriftlich abgegebenen Fragen keinen Niederschlag im Sitzungsprotokoll fanden; vielmehr hatten die in die Nachverhandlungen einbezogenen Anbieter die Antworten auf die schriftlichen Fragen im Nachgang zur mündlichen Verhandlung schriftlich einzureichen.