4.a. Die Einladungen der Vergabebehörde an die Beschwerdeführerin und die Zuschlagsempfängerin zu den Nachverhandlungen wurden am gleichen Tag erstellt und enthalten dieselben Traktanden. Diese Traktanden sind allerdings offen formuliert, wie etwa das Traktandum «Vorstellung und Diskussion der Offerte», und die Einladung enthält denn auch den Hinweis, dass die Fragen zur Offerte an der Nachverhandlung schriftlich abgegeben würden. Die vorstehend erwähnten Fragen zur Offerte sind individuell auf den Einzelfall zugeschnitten und daher mit Bezug auf die am vorliegenden Verfahren beteiligten Anbieter auch nicht identisch.