Gemäss Evaluationsbericht wurde daraufhin beschlossen, der «Bedeutung und Tragweite der ersten Ausschreibung für ein derartiges IT-Sourcing im Bund» in dem Sinne Rechnung zu tragen, dass «nicht mit der minimalen Anzahl von (3) Anbietern in die Nachverhandlungen» gegangen werden sollte, sondern alle fünf verbliebenen Angebote in die Nachverhandlungen einbezogen werden sollten. Als die wesentlichen Ziele der mündlichen Nachverhandlungen sind im Evaluationsbericht die folgenden drei genannt: - Überprüfen der vollständigen Erfüllung der Eignungskriterien bei bestimmten Anbietern; - Vorstellung der Offerte mit Schwerpunkten zu den Bereichen «Referenzen»,