Mit Eingabe vom 16. Mai 2003 führt die nicht berücksichtigte X (Beschwerdeführerin) bei der Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK; Rekurskommission) Beschwerde gegen die Zuschlagserteilung des EVD. Die Beschwerdeführerin beantragt in erster Linie die Aufhebung der angefochtenen Zuschlagsverfügung und die Erteilung des Zuschlags. Eventuell sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Sache an die Vergabebehörde zurückzuweisen. Zudem sei der Beschwerdeführerin das Akteneinsichtsrecht in alle relevanten Akten und die Möglichkeit zur Substantiierung der Beschwerde zu gewähren. Schliesslich sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.