A. Im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) schrieb das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) einen Dienstleistungsauftrag betreffend Bürokommunikation im offenen Verfahren aus. Auch X reichte dem EVD eine entsprechende Offerte ein. Im Laufe des Beschaffungsverfahrens lud die Vergabebehörde fünf Anbieter zu Nachverhandlungen ein. Gemäss Veröffentlichung im SHAB wurde der Zuschlag für das fragliche Projekt an Y erteilt. B. Mit Eingabe vom 16. Mai 2003 führt die nicht berücksichtigte X (Beschwerdeführerin) bei der Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK; Rekurskommission) Beschwerde gegen die Zuschlagserteilung des EVD.