{"Signatur": "CH_VB_017", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2003-07-23", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_017_JAAC-67-108--_2003-07-23.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005786.pdf?ID=150005786", "Checksum": "c2d14af090574679eb02af1ceeb416d7"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 67.108 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 23.07.2003 JAAC 67.108 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006 23.07.2003 JAAC 67.108 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici 23.07.2003 JAAC 67.108 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:22:55", "Checksum": "d628800fd1a835e39f8fc68f27a4e530", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 23.07.2003 JAAC 67.108 \r\n\n 4\ndurchgeführt werden, da sie bereits durch die Ausschreibung generell\nvorbehalten worden sind (vgl. dazu auch E. 4b). Der weitere Punkt, nämlich\ndie Einräumung der Möglichkeit für jene Anbieter, welche noch nicht alle\nEignungsnachweise erbracht haben, dies im Gegensatz zu den Vorgaben\nder Ausschreibungsunterlagen im Rahmen von Nachverhandlungen noch\nnachbringen zu können, braucht vorliegend nicht abschliessend beurteilt\nzu werden, da die Beschwerde ohnehin bereits aus anderen Gründen, die\nnachfolgend in E. 4 zu erläutern sind, gutzuheissen ist. Dass einzelne Anbieter\nnoch nicht sämtliche Eignungsnachweise erbracht hatten, heisst denn auch\nnicht, dass diese bereits als ungeeignet zu qualifizieren wären.\n4.a. Die Einladungen der Vergabebehörde an die Beschwerdeführerin und die\nZuschlagsempfängerin zu den Nachverhandlungen wurden am gleichen Tag\nerstellt und enthalten dieselben Traktanden. Diese Traktanden sind allerdings\noffen formuliert, wie etwa das Traktandum «Vorstellung und Diskussion der\nOfferte», und die Einladung enthält denn auch den Hinweis, dass die Fragen\nzur Offerte an der Nachverhandlung schriftlich abgegeben würden. Die\nvorstehend erwähnten Fragen zur Offerte sind individuell auf den Einzelfall\nzugeschnitten und daher mit Bezug auf die am vorliegenden Verfahren\nbeteiligten Anbieter auch nicht identisch. Ferner mussten die Anbieter\ndiese Fragen nicht anlässlich der mündlichen Nachverhandlungssitzung\nbeantworten, weshalb dieselben mit Ausnahme des blossen Hinweises auf\ndie schriftlich abgegebenen Fragen keinen Niederschlag im Sitzungsprotokoll\nfanden; vielmehr hatten die in die Nachverhandlungen einbezogenen Anbieter\ndie Antworten auf die schriftlichen Fragen im Nachgang zur mündlichen\nVerhandlung schriftlich einzureichen. Allerdings wurden an der Sitzung\nzur Offerte mündlich «Zusatzfragen» gestellt, welche im Protokoll mit den\nUntertiteln «Zusatzfragen technischer Teil» und «Zusatzfragen kommerzieller\nTeil» erwähnt wurden. Die Protokolle der Nachverhandlungen ihrerseits\nsind insgesamt in einem teilweise schwer verständlichen «Telegrammstil»\nabgefasst.\nDie weiteren Punkte auf der in der Einladung zur Nachverhandlung\nwiedergegebenen Traktandenliste fanden ebenfalls nur teilweise Eingang\nin das Sitzungsprotokoll. So schweigt sich das Nachverhandlungsprotokoll\nsowohl bezüglich der Beschwerdeführerin wie auch der\nZuschlagsempfängerin etwa zum Traktandum «Vorstellung Firma\n(Schwerpunkt: Kunden Bürokommunikation Schweiz)» vollständig\naus. Bezüglich der weiteren Punkte der Traktandenliste, wie «Vorstellung\nund Diskussion der Offerte (Schwerpunkte: Mitarbeiterübernahme,\nBetriebsübernahme (RZ), Gewährleistung Sicherheit Bund)», enthält das\nProtokoll ebenfalls keine Ausführungen: Namentlich fehlen in den Protokollen\nder Nachverhandlungen bezüglich beider am vorliegenden Verfahren\nteilnehmenden Anbieter Ausführungen zur «Vorstellung» der Offerte.\nAllerdings finden sich in den Akten die Unterlagen, welche die beiden Anbieter\nanlässlich der Nachverhandlung bezüglich «Angebotspräsentation» benutzt\nhaben.\n\n"}