Die Vergabestelle habe damit gegen die Ausschreibungsbedingungen und die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz verstossen. b. Die A. AG führt im Begleitschreiben zu ihrer Offerte aus, beim angebotenen Strassenkehrfahrzeug A. 2500 handle es sich um ein weiterentwickeltes Produkt, das ab Mitte 2001 lanciert werde. Das zur Vorführung bestimmte Fahrzeug würde demnach nicht vollumfänglich der angebotenen Maschine entsprechen. Als Vorführmaschine war der Typ A. 2200 vorgesehen. Mit diesem Fahrzeug nahm die A. AG am Truppenversuch teil; es wurde für truppentauglich erklärt mit der Auflage, dass die Kipphöhe des Kehrgutbehälters für Abfallcontainer und Schuttmulden geeignet ist.