Für das Bundesrecht umgesetzt wird diese staatsvertragliche Vorgabe im Anhang 4 zur VoeB, der die Mindestangaben für die öffentliche Ausschreibung eines Auftrags im offenen oder selektiven Verfahren aufführt. In Ziff. 4 Bst. b wird die Angabe von «Gegenstand und Umfang des Auftrags, einschliesslich Optionen für zusätzliche Mengen sowie - wenn möglich - Schätzung des Zeitpunktes, in dem solche Optionen ausgeübt werden» verlangt. Die von der Vergabestelle im vorliegenden Fall vorgenommene nachträgliche Erweiterung der ausgeschriebenen Fahrzeuglieferungen um den Fullservice für 20 Jahre bzw. die entsprechende Option - offensichtlich begründet