Die Vergabestelle weist demgegenüber darauf hin, dass der Fullservice im mit der A. AG ausgehandelten Vertrag als Option verbindlich festgehalten sei. Die Vergabestelle könne, befristet bis am 31. Mai 2003, jederzeit die Erfüllung des Fullservices verlangen. Es bestehe somit durchaus die Absicht, die Instandhaltung der Fahrzeuge mit dem Fullservice zu gewährleisten. b. Fest steht, dass die Vergabe der Fullservice-Leistungen anfänglich nicht Gegenstand der vorliegenden Submission war. Sowohl die öffentliche Ausschreibung als auch die Offertanfrage vom 4. September 2000 sahen als Leistungsinhalt ausschliesslich die Lieferung von insgesamt 30 Arbeitsmaschinen für Militärflugplätze vor.