a BoeB) resultieren, entspricht die Formulierung der vorliegenden Ausschreibung nur sehr beschränkt. Der Umstand, dass ein Unternehmer damit rechnen kann, ein ausgeschriebener Auftrag werde ihm als Ganzes und nicht nur zum Teil zugeschlagen, kann für die Kalkulation des Angebots eine erhebliche Rolle spielen. Die Grösse bzw. der Umfang des zu vergebenden Auftrags können diese wesentlich beeinflussen. Hinzu kommt, dass andere potenzielle Anbieter, welche die Ausschreibung dahin verstehen, dass ein Gesamtangebot verlangt wird, auf die Einreichung eines Angebots verzichten könnten, da sie nicht in der Lage sind, sowohl die Reinigungswagen als auch die Mehrzweckfahrzeuge zu liefern.