Für jeden Fahrzeugtyp sollte ein Lieferant als Generalunternehmer in Erscheinung treten. Sie sei sich bewusst gewesen, dass nur ein Anbieter in der Lage sei, beide Fahrzeugtypen mit denselben Hauptkomponenten anzubieten. Der Wettbewerb sollte gestärkt und nicht eingeschränkt werden. Spätestens seit der Erprobung der Reinigungs-Fahrzeuge auf dem Flugplatz Interlaken habe der Beschwerdeführerin jedenfalls klar sein müssen, wie Ziff. 13 der Ausschreibung zu verstehen sei. Die Vergabestelle vertritt damit den Standpunkt, bei den beiden ausgeschriebenen Fahrzeugkategorien handle es