Die Beschwerdeführerin hat eine Offerte für 11 Reinigungswagen und 19 Mehrzweckfahrzeuge, also ein Gesamtangebot, eingereicht. Die Gruppe Rüstung hat die Lieferung der Mehrzweckfahrzeuge an die M. AG, die ebenfalls ein Gesamtangebot gemacht hatte, vergeben, und den Zuschlag für die Lieferung der Reinigungswagen der A. AG erteilt, die ein Angebot ausschliesslich für die 11 Reinigungswagen eingereicht hatte.