Somit ist die Rekurskommission für die Behandlung der vorliegenden Beschwerde im Zusammenhang mit der strittigen Vergabe zuständig. b.-e. (…) 2. Zu prüfen ist zunächst, ob die Gruppe Rüstung berechtigt war, die Lieferung der ausgeschriebenen Fahrzeuge in zwei Teilvergaben zuzuschlagen. a. Die Beschwerdeführerin hat eine Offerte für 11 Reinigungswagen und 19 Mehrzweckfahrzeuge, also ein Gesamtangebot, eingereicht.