Öffentliches Beschaffungswesen. Übereinstimmung des Angebots mit den Ausschreibungsbedingungen. Weigerung der Vergabestelle, die Instruktionen des Anbieters zu befolgen. Internationale oder nationale technische Normen. Auswahl der technischen Spezifikationen. Art. 20 Abs. 1 Bst. a, Art. 21 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 BoeB. Art. 11 Abs. 1, Art. 48 und Art. 49 Bst. b VwVG. - Ob ein Angebot genügend oder ungenügend und in welchem Mass die Ausschreibungsbedingungen, die technischen Spezifikationen und die verschiedenen Zuschlagskriterien erfüllt, hängt von der Würdigung der Angebote durch die Vergabestelle und - im Falle einer Beschwerde - von der Prüfung der Vorbringen ab;