Zudem erforderte die Neuorientierung nach der Abstimmung vom 24. September 2000 ohnehin Gespräche mit allen Beteiligten. Ein Handeln nach Treu und Glauben hätte geboten, die beiden präqualifizierten Anbieter nicht ohne die erforderlichen Abklärungen zur Offertstellung einzuladen. Die Vergabestelle hat demnach dadurch, dass sie am 1. Dezember 2000 die beiden präqualifizierten Anbieter zur Offertstellung eingeladen hat, den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt. Damit erweist sich der vom BFE am 23. März