Auch dieses Anliegen entspricht ganz der Konzeption des Gesetzgebers und hätte bei Anwendung der notwendigen Sorgfalt rechtzeitig in die Planung einbezogen werden können. Das BFE hätte nur früher mit der entsprechenden Frage an die später tatsächlich angesprochenen Wirtschaftsvertreter gelangen müssen. Damit war aber auch dieser Umstand für die Vergabestelle grundsätzlich vorhersehbar und sie hätte sich ohne unzumutbaren Aufwand Klarheit verschaffen können. Zudem erforderte die Neuorientierung nach der Abstimmung vom 24. September 2000 ohnehin Gespräche mit allen Beteiligten.