Es kann demnach offen bleiben, ob die Vergabestelle zum Zeitpunkt des Erstellens der Ausschreibungsunterlagen zum in Frage stehenden Auftrag nicht bereits wusste, dass beim Vorgängermandat bezüglich der Kooperation mit den Kantonen Defizite zu verzeichnen waren. Darauf deuten indessen die folgenden Sätze hin: «Erfahrungen aus Energie 2000 zeigten, dass sich das Anliegen losgelöst nicht kommunizieren lässt. Bei der Einführung des Minergie-Standards bei den Zielgruppen ist diesem Umstand Rechnung zu tragen. Das beauftragte Unternehmen hat das Vorgehen und die Erfahrung bezüglich der Umsetzung von Gebäudestandards wie z. B. Minergie mit dem Auftraggeber abzusprechen.»