Entsprechend der so verstandenen Subsidiarität räumt auch das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71) der Wirtschaft die Möglichkeit ein, mit freiwilligen Massnahmen einen gewichtigen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten und ermöglicht auch die Befreiung von der Abgabe durch eine Verpflichtung zur Begrenzung der CO2-Emissionen. Vor der Einführung einer CO2-Abgabe haben die Betroffenen die Möglichkeit, die CO2-Emissionen mit Massnahmen auf freiwilliger Basis zu reduzieren (u.a. im Rahmen des Aktionsprogramms ENERGIE 2000; Botschaft zum Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 17. März 1997, BBl 1997 III 410 ff.